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Antragsberechtigung
Anforderungskriterien
Verfahren
Richtlinien
Liste der 2009 - 2010 unterstützten Projekte (pdf)
Unterstützte Projekte 2011
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Filmförderung der Fachstelle «Filme für eine Welt»
Die Fachstelle «Filme für eine Welt» (bzw. ihre Vorgängerinstitution) hat seit über 30 Jahren Erfahrung in der Beurteilung von Filmprojekten. Die Unterstützung erfolgt durch eine 3-köpfige Expertenkommission. Weil die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA ihr Engagement für den entwicklungspolitischen Film im Rahmen ihrer Sensibilisierungsarbeit erhöht hat, kann ab 2011 neu ein Projekt mit maximal CHF 30'000.- unterstützt werden.
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Von der Kommission gefördert. |
Mit der finanziellen Unterstützung von Filmprojekten soll ein klares Zeichen für den 'entwicklungsbezogenen' Film gesetzt werden. Filmschaffende sollen ermutigt werden, sich in einer globalisierten Welt auch Globalen Themen zu widmen. Sie können damit rechnen, dass ihr Projekt von einer thematisch spezialisierten Fachkommission geprüft wird. Mit der Filmförderung soll die Finanzierung von thematisch anspruchsvollen Filmen erleichtert und die Zahl der auch realisierten Filme zu Themen des Globalen Lernens erhöht werden. Die Filme sollen mit anderen Worten das Verständnis für andere Menschen und Kulturen fördern und dazu anregen, ein Thema ganzheitlich zu betrachten, weltweite Zusammenhänge zu diskutieren, vernetzt zu denken und couragiert zu handeln.
Nächste Eingabetermine (Datum Poststempel):
- 14. Februar 2012
- 5. Juni 2012
- 16. Oktober 2012
Die Kommissions-Sitzung findet jeweils drei Wochen später statt.
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Die Filmförderung in Kürze
1. Antragsberechtigung
Die Fachstelle «Filme für eine Welt» der Stiftung Bildung und Entwicklung prüft Gesuche um Unterstützung von Filmprojekten. Es werden Dokumentar- und Kurzspielfilme unterstützt, die
- von professionellen Filmschaffenden, Absolventen/-innen von Filmschulen, die in der Schweiz leben, und/oder von Schweizer Produktionsfirmen realisiert werden;
- zentrale, aktuelle oder besonders brisante Themen aufgreifen, die für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und/oder die Erwachsenenbildung von Bedeutung sind;
- sich vor allem auch an ein junges, respektive ein jugendliches Publikum richten;
- das Potenzial haben, in der geplanten Umsetzung bzw. dem gewählten Thema im Unterricht eingesetzt werden zu können
- und die das Potenzial einer grossen Verbreitung (Kino und/oder Fernsehen, Festivalpotenzial) haben und sich möglichst für eine Aufnahme ins Programm der Fachstelle «Filme für eine Welt» eignen.
2. Anforderungskriterien
Die eingereichten Projekte werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
1 Inhalt
- Die Inhalte werden in einem globalen Kontext dargestellt.
- Die Aspekte für eine nachhaltige Entwicklung sind präsent und vernetzt.
- Verbindungen von Fremdem zur eigenen Lebenswelt (und umgekehrt) werden aufgezeigt.
- Die kritische Reflexion über stereotype geschlechterspezifische Verhaltensweisen, Aufgaben und Rollen wird gefördert.
- Eine inhaltliche Perspektivenvielfalt wird angestrebt.
- Die Begegnung mit anderen Menschen und deren Alltag steht im Zentrum.
- Die Protagonisten/-innen nehmen ihr Schicksal in die Hand.
- Der Film zeigt Entwicklungsperspektiven auf.
2 Transparenz
- Der/die Autor/in hat klare Zielgruppen vor Augen.
- Die Autoren/-innenhaltung ist transparent.
3 Umsetzung
- Der Film spricht emotional an.
- Die Dramaturgie ist überzeugend (gute Geschichte, logischer Aufbau, Spannungsbogen).
- Der Film überzeugt formal und ästhetisch (Bildsprache, Kamera, Schnitt...).
- Die Bilder haben einen eigenen Informationsgehalt.
- Bei Dokumentarfilmen: Der Kommentar ist sachlich und zurückhaltend eingesetzt.
- Die Menschen im Film sind Protagonisten/-innen, nicht Statisten/-innen.
- Der Film vermittelt eine positive Grundstimmung.
- Die filmische Umsetzung ist durchgängig altersgerecht.
4 Produktion/Finanzierung
- In der Regel werden Beiträge an die Herstellung und Projektentwicklung bewilligt. In begründeten Fällen (z.B. bei grosser thematischer Bedeutung) können ausnahmsweise auch Beiträge an die Postproduktion bewilligt werden.
- Erwartet wird eine professionelle Produktionsstruktur. Es werden auch Projekte von Autor/innenproduzenten oder Masterarbeiten von Filmhochschulabsolvent/innen akzeptiert.
- Das Budget muss nachvollziehbar sein. Ausserordentliche Produktionskostenteile müssen begründet werden.
- Der Finanzierungsplan soll realistisch sein. Der Eigenfinanzierungsanteil liegt bei mindestens 10%.
Es ist Sache der Fachkommission, über die Gewichtung der einzelnen Kriterien zu entscheiden.
3. Verfahren
- Die Gesuche werden an drei Eingabeterminen pro Jahr geprüft.
- Die Gesuche werden von einer Fachkommission beurteilt.
- Es können Beiträge in der Höhe von maximal CHF 30'000.- ausgerichtet werden. Der Entscheid über die Beitragshöhe ist von der Länge des geplanten Films, der thematischen Dringlichkeit, dem Budget und der Finanzierung abhängig und liegt im Ermessen der Fachkommission.
- Die Entscheide werden innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung kommuniziert. Es gibt keine Rekursmöglichkeit.
- Ein Gesuch kann ein zweites Mal eingereicht werden, wenn sich wesentliche Aspekte (inhaltliche Ausrichtung, Umsetzung usw.) des Projekts geändert haben.
- Die Beiträge werden ausbezahlt, wenn die Finanzierung und damit die Realisierung des Projekts gesichert und nachgewiesen sind.
- Nachträgliche wesentliche Änderungen (inhaltliche Ausrichtung, Budgetkürzungen wegen Finanzierungsschwierigkeiten) müssen rechtzeitig kommuniziert werden und bedürfen allenfalls eines Nachtraggesuchs.
- Bei grösseren Beiträgen kann die Expertenkommission den Zuschuss mit einem Lizenzvorabkauf für die nichtgewerblichen Vorführ-, Verleih-, Vervielfältigungs- und Verkaufsrechte im Bildungsbereich verknüpfen.
- Die Projekte müssen innerhalb von zwei Jahren realisiert werden. Andernfalls verfallen die bereits gesprochenen Beiträge.
Für die Einreichung gibt es keine Formvorschrift. Die Dossiers müssen aber den Anforderungen des Bundes bzw. der in der kantonalen/regionalen Förderung wichtigen Kantone genügen. Sie können in Deutsch oder Französisch eingereicht werden und enthalten insbesondere:
- Synopsis und Drehbuch, das Projekt und Umsetzung nachvollziehbar umschreibt;
- Anmerkungen des Produzenten/der Produzentin (inkl. Konzept Produktionsstruktur);
- Anmerkungen der Regie (gestalterische Absichten);
- Einen detaillierten Zeitplan;
- Verleih- und Auswertungskonzept;
- Biographie und Werkverzeichnis von Regie, Kamera, Schnitt, Ton;
- Filmographie der Produktionsgesellschaft;
- Zusammenfassung Produktionsbudget (analog Vorlage BAK);
- detailliertes Produktionsbudget (analog Vorlage BAK);
- Finanzierungsplan (analog Vorlage BAK);
- Kopien bereits erfolgter Finanzierungszusagen gemäss Finanzierungsplan
Bitte schicken Sie vier vollständige Dossiers an folgende (Paket-)Adresse:
Stiftung Bildung und Entwicklung
Fachstelle «Filme für eine Welt»
Daniel Gassmann
Monbijoustr. 31
3011 Bern
Die Dossiers werden nur auf besonderen Wunsch zurückgeschickt. Bei Zusage bleibt auf jeden Fall ein Exemplar bei der Fachstelle.
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